LAG-WR Bayern

Stellungnahme Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die LAG WR Bayern e.V., vertreten die Interessen von rund 35.000 Werkstattbeschäftigten in Bayern. Mit Entsetzen haben wir dem Werkstatt:Telegramm der BAG WfbM soeben entnommen, dass ab 01.10.22 für Werkstattbeschäftigte im Arbeitsbereich eine FFP2-Maskenpflicht gelten soll, auch beim Verbleib am Arbeitsplatz.

Das sorgt für Aufruhr in den Werkstätten. Uns erreichen unzählige wütende Nachrichten. Es kommen Fragen auf, wie:

– Wie kann es sein, dass Feste wie das Oktoberfest ohne Masken gefeiert werden dürfen, Werkstattbeschäftigte aber trotz Maßnahmen wie Abstandsregelungen, Trennwände, etc. und Hygieneschutzkonzepten stundenlang eine FFP2 Maske oder Vergleichbares tragen sollen?

– Wie kann es sein, dass nun so eine verschärfte Regelung beschlossen wird, wenn selbst in Hochzeiten von Corona die Maskenpflicht nicht so streng gehandhabt wurde?

– Wieso wird nicht weiterhin getestet, statt die Maskenpflicht so zu verschärfen?
Nicht alle Menschen mit Behinderungen sind Hochrisikopatienten. Menschen mit psychischen Behinderungen zum Beispiel, sind dem gleichen Risiko ausgesetzt, wie ein Mensch ohne Behinderung, der auf dem Oktoberfest mit Tausenden von Menschen unterwegs ist.

Für viele Menschen mit schweren Behinderungen wäre es eine Qual ganztägig eine FFP2-Maske tragen zu müssen. Darüber hinaus lässt sich das aus unserer Sicht nicht mit den Regeln des Arbeitsschutzes vereinbaren.

Die Einführung der strengen Maskenpflicht hätte auch zur Folge, dass berufsbegleitende Maßnahmen, wie Musikgruppen, Chöre, Fußballtrainings, etc. nicht mehr stattfinden können. Die Werkstattbeschäftigten fühlen sich diskriminiert. Warum sollen sie sich so massiv einschränken, damit Menschen ohne Behinderungen ihr Leben wieder „normal“ führen können? Das hat für viele nichts mehr mit Schutz zu tun.

Wir fordern Sie auf, diese Maßnahmen nochmal zu überdenken. Der Schutz vor Corona muss gewährleistet werden, das sehen auch wir so, aber für alle und nicht nur für Menschen, die in Werkstätten tätig sind. Die Maßnahmen müssen außerdem im Verhältnis zum Risiko stehen.

Mit freundlichen Grüßen,

der Vorstand

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