LAG-WR Bayern

BÜWA Fachtagung

„Berufliche Inklusion in Bayern“ BÜWA – ein Sprungbrett von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Datum: 06. Oktober 2022
Ort: Stadthalle Fürth

Die Veranstaltung befasst sich mit den Erfahrungen aus mittlerweile acht Jahren BÜWA in Bayern. Das 2014 vom Freistaat Bayern unter der Abkürzung BÜWA „Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt“ ins Leben gerufene Vermittlungsprojekt, ist mittlerweile als Maßnahme BÜWA ein einmaliges bayerisches Erfolgsmodell.

Die Kooperationsmaßnahme BÜWA verwirklicht, im Zusammenwirken von drei Kooperationspartner und zwei Leistungserbringerverbänden (der LAG WfbM und der LAG ifd), das gemeinsame Ziel den Übergang von Beschäftigten der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, zu ermöglichen. Die Maßnahme stützt sich auf die kooperierende Trägerschaft durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, den Bayerischen Bezirketag, die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit und das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

BÜWA ermutigt und ermöglicht Schritte in den Arbeitsmarkt

Ziel von BÜWA ist es dauerhaft in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu wechseln. Für die Beschäftigten besteht jederzeit ein Rückkehrrecht in die Werkstatt. Das ermutigt den ersten Schritt zu wagen.

In den fast acht Jahren seit Beginn des Modellprojekts wurden 32,49% der Maßnahmeteilnehmenden in ein Arbeitsverhältnis vermittelt und mit 86,96 % Nachhaltigkeitsquote zeichnet sich die BÜWA Vermittlung als äußerst nachhaltig aus. Die Zahlen beeindrucken, handelt es sich doch um Beschäftigte die als dauerhaft erwerbunfähig eingestuft wurden und per Definition dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Entsprechende Wertschätzung wird „BÜWA“ auf politischer Ebene mittlerweile entgegengebracht. Dies zeigt sich auch in den Beiträgen der Spitzen der Kooperationspartner angefangen mit der Ministerin, dem Bezirkstagspräsidenten und der Geschäftsführung der Regionaldirektikon Bayern der Agentur für Arbeit.

Neben der großen Wertschätzung für erreichte Vermittlungserfolge soll der 06. Oktober auch die Nutzung von BÜWA in den Werkstätten befördern.

In der quantitativen Nutzung der Maßnahme wird noch Verbesserungspotenzial gesehen, da die Umsetzung noch nicht flächendeckend in Bayern erfolgt ist.
Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt daher auf dem Erfahrungsaustausch und der Darstellung von Erfolgsrezepten. Neben gelungenen Integrationserfolgen werden auch die Verfahren und Abläufe praxisnah erläutert.

Wir hoffen sehr zu dieser hochkarätigen spannenden Veranstaltung die Stadthalle Fürth mit vielen Interessierten aus Werkstätten, Integrationsfachdiensten, beteiligten Behörden zu füllen. Interessierte ArbeitgeberInnen und Partner sind selbstverständlich ebenso eingeladen. Der Tag soll eben auch den informellen Austausch der Akteure fördern. Gerne kann der beigefügte Informationsflyer vielfältig geteilt werden!

Sollten Sie an einer geeigneten Veranstaltung oder im Haus gedruckte Flyer auslegen möchten, freuen wir uns über eine kurze Nachricht an service@wfbm-bayern.de.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 06. August über das Anmeldeportal an. Die Plätze werden nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

Die Tagungsgebühr für die Fachtagung einschließlich Verpflegung beträgt 50,- Euro. Die Buchungsbestätigung, Ticket und Rechnung erhalten Sie direkt über den Dienstleister des Anmeldeportals.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Beantwortung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Hannes Müller

Flyer