LAG-WR Bayern

Info-Veranstaltung zum Validierungsverfahren

Seit dem 01.01.25 gibt es eine Neuerung, die es Werkstattbeschäftigten möglich macht, ihre Berufserfahrung „zertifizieren“ zu lassen. 

Das heißt:

Seit dem 1. Januar 2025 können die Menschen in einer Firma oder in einer WfbM für ihre Arbeit ein Zeugnis bekommen.
Das Zeugnis nennt man auch:
Zertifikat

Ein Mensch bekommt an seinem Arbeitsplatz Besuch von 2 Prüfern.
Die Prüfer schauen sich die Arbeit an.
Sie testen und bewerten den Menschen am Arbeitsplatz.
Die Prüfer entscheiden dann:
Macht der Mensch seine Arbeit gut?
Falls ja.
Dann bekommt der Mensch ein Zertifikat.
Diese Prüfung nennt man:
Validierungs-Verfahren

Das Zertifikat ist dann z.B. gleichwertig mit einer Fachpraktiker-Ausbildung.

Am 30.06.25 haben wir eine Info-Veranstaltung zum Validierungsverfahren angeboten.
In einfacher Sprache hat Frau Schuster von der BAG WfbM das Verfahren erklärt.

Dort haben wir auch erfahren, dass das Verfahren teuer ist und von den Teilnehmern selbst bezahlt werden muss.
Das ist für viele Werkstattbeschäftigte schwierig.
Wir haben die Werkstatträte Deutschland deswegen gebeten, sich dafür einzusätzen, dass es Förderungen oder Zuschüsse für die Teilnehmenden gibt.

Mehr zum Validierungsverfahren finden Sie im Telegramm der BAG WfbM und der Übersetzung in Leichter Sprache von uns.


BAG WfbM Telegramm

Leichte Sprache Version