Wahl der Schwerbehindertenvertretung

„Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss am 23. Oktober 2024 klargestellt, dass nach § 177 Abs. 2 SGB IX auch schwer-behinderte Werkstattbeschäftigte aktiv wahlberechtigt sind, die Schwer-Behinderten-Vertretung zu wählen.“ (siehe Werkstatt:Telegramm) Die Schwer-Behinderten-Vertretung ist die gewählte Interessens-Vertretung schwer-behinderter und gleichgestellter Beschäftigter.In Betrieben, die mindestens 5 Menschen mit Schwer-behinderung beschäftigen, wird diese Vertretung gewählt. Die Aufgaben der […]
