Schulungstandems

Der Werkstattrat hat ein Mitwirkungsrecht bei der „Darstellung und Verwendung des Arbeitsergebnisses“ und ein Mitbestimmungsrecht bei den Arbeitsentgelten. Um diesen Rechten nachkommen zu können, brauchen die Werkstatträte im Jahresabschlussgespräch die entsprechenden Zahlen seitens der Werkstattleitung oder der Geschäftsführung. Die Zahlen müssen so aufbereitet sein, dass sie für die Werkstatträte verständlich sind (siehe §5 Abs. 1 […]