Der Werkstattrat hat ein Mitwirkungsrecht bei der „Darstellung und Verwendung des Arbeitsergebnisses“ und ein Mitbestimmungsrecht bei den Arbeitsentgelten.
Um diesen Rechten nachkommen zu können, brauchen die Werkstatträte im Jahresabschlussgespräch die entsprechenden Zahlen seitens der Werkstattleitung oder der Geschäftsführung. Die Zahlen müssen so aufbereitet sein, dass sie für die Werkstatträte verständlich sind (siehe §5 Abs. 1 Nr. 1 WMVO).
Damit die Werkstatträte ihre Recht besser kennen und die vorgelegten Zahlen auswerten können, hat die LAG WR Rheinland-Pfalz zusammen mit einem Wirtschaftsprüfer eine Schulung zu diesem Thema im „train the trainer“ Format erarbeitet.
Vom 23.-25.04.24 wurden 4 Schulungstandems, bestehend aus einem Bezirkssprecher und einer Vertrauensperson, auf Kosten der LAG WR Bayern e.V. ausgebildet. Die Schulungstandems werden die Schulung ab Ende des Jahres für die Werkstatträte in Bayern anbieten und wir freuen uns, dass wir die Werkstatträte damit bei ihrer Arbeit noch mehr unterstützen können.