LAG-WR Bayern

Umfrage der LAG Werkstatträte Bayern zu den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Werkstattbeschäftigten

Liebe Werkstatt-räte, liebe Vertrauens-personen,

vielen herzlichen Dank für eure Teilnahme an der Umfrage.
Wir haben 62 Bögen ausgefüllt zurückerhalten. Das ist in etwa die Hälfte.
Wer den Bogen noch nicht zurückgeschickt hat, kann das gerne noch tun.
Bislang wurde nur in fünf Werkstätten der Lohn gekürzt:

In einer Werkstatt wurde der Grund-betrag gekürzt, aber er liegt immer noch über
dem gesetzlichen Mindest-Grund-betrag von 89 Euro.
Die Werkstatt hat mit dem Werkstatt-rat vorher darüber gesprochen.

In zwei Werkstätten wurde der Steigerungs-betrag teilweise oder ganz gestrichen.
Eine Werkstatt hat mit dem Werkstatt-rat vorher darüber gesprochen, eine andere nicht.

In der vierten Werkstatt haben im Mai nur diejenigen den vollen Lohn bekommen,
die ab dem 18. Mai wieder gearbeitet haben,
bei den anderen wurde der Lohn um die Hälfte gekürzt.
Die Werkstatt hat mit dem Werkstatt-rat darüber gesprochen.

In der fünften Werkstatt wurde der Steigerungs-betrag mit der Sonder-zulage ausge-glichen.
Die Werkstatt hat den Werkstatt-rat informiert und die Sach-lage erklärt.

In einer weiteren Werkstatt wird der Lohn seit März nur „unter Rück-forderungs- vorbehalt“ gezahlt.
Hier hat die Werkstatt nicht mit dem Werkstatt-rat gesprochen.

Manche von euch befürchten, dass der Lohn in Zukunft gekürzt wird.
Denn es gibt weniger Aufträge. Und noch nicht alle Beschäftigten arbeiten wieder oder arbeiten voll.
Deshalb haben die Werkstätten weniger Geld für die Lohn-zahlungen.

Beim Urlaub sieht es etwas anders aus.
Bereits genehmigter Urlaub während des Betretungs-verbotes musste genommen werden.
Das ist überall so. Das kann nicht beanstandet werden.

In elf Werkstätten musste Urlaub genommen werden.
Fast in allen Fällen wurde mit dem Werkstattrat darüber gesprochen.
Nur in einem Fall stand da: „Weiß nicht“.

Bei vier Werkstätten waren es nur 2 Brücken-tage.

In fünf Werkstätten waren es zwischen 6 und 11 Tagen,
ein Werkstatt-rat hat nicht angegeben, wie viele Tage es waren.

In einer Werkstatt sind es 3 Urlaubs-tage pro Monat bei Nicht-anwesenheit.
Der Werkstatt-rat hat nach intensiver Diskussion zugestimmt.
In weiteren fünf Werkstätten wurde bereits für die Zukunft
Urlaub angeordnet oder er wird vielleicht noch angeordnet werden.

Wie ihr wisst: Die LAG Werkstatt-räte Bayern setzt sich dafür ein:
Es soll keine Kürzungen beim Werkstatt-lohn geben!
Die Politik soll helfen. Es soll eine Unter-stützung geben.
Damit ihr wisst, was ihr tun könnt und damit ihr Argumente habt,
erhaltet ihr als An-lage eine Handlungs-empfehlung der Werkstatt-räte Deutschland.
Wir haben auch mit dem bayerischen Sozial-ministerium gesprochen.
Es wird einen kleinen finanziellen Ausgleich geben. Wenn der Ausgleich nicht reicht,
werden wir noch einmal mit dem Ministerium reden.

Wenn ihr Probleme oder Fragen habt, könnt ihr euch gerne bei euren Bezirks-spre-cherinnen
oder stell-vertretenden Bezirks-sprecherinnen melden.

Wir suchen dann gemeinsam nach einer Lösung und unterstützen euch!

Herzliche Grüße
Eure
Elisabeth Kienel, Vorsitzende
Thomas Lettner, Stell-vertretender Vorsitzender
Bianca Hanselmann, Stell-vertretende Vorsitzende

Anlage:
–> Empfehlung bei Entgelt- und Urlaubskürzungen <–