LAG-WR Bayern

Kabinettbeschluss im Sinne der Werkstattbeschäftigten

Die Corona-Krise führt dazu, dass viele Werkstätten aktuell die Steigerungsbeträge kürzen müssen. Um finanzielle Engpässe bei den Beschäftigten abzufangen, verzichtet der Bund dieses Jahr auf 10% der Ausgleichsabgabe. Die weiteren 10%, die normalerweise vom Land an den Bund ausgezahlt werden, sollen von den Ländern dazu genutzt werden die Entgeltverluste der Werkstattbeschäftigten auszugleichen.

Mehr Informationen dazu können Sie diesem Schreiben entnehmen:

–> Informationsschreiben herunterladen <–