Aktuelle Allgemeinverfügung für Werkstätten und Förderstätten in Bayern:
Allgemeinverfügung, gültig ab 8. März 2021, voraussichtlich gültig bis zum 28. März 2021
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Rahmenhygieneplan-Corona Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung
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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021
–> SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung <–
Informationen für Menschen mit Behinderungen, auch in Leichter Sprache, finden Sie hier:
–> Link zu den Informationen in Leichter Sprache <–
Informationen zum Infektionsgeschehen, auch in Leichter Sprache, finden Sie hier: