Aktuelle Allgemeinverfügung für Werkstätten und Förderstätten in Bayern:
Allgemeinverfügung, gültig ab 16. Dezember 2020, voraussichtlich gültig bis zum 08. Januar 2021
–> Link zur aktuellen Allgemeinverfügung <–
Rahmenhygieneplan-Corona Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung
–> Link zum Rahmenhygieneplan-Corona <–
Informationen für Menschen mit Behinderungen, auch in Leichter Sprache, finden Sie hier:
–> Link zu den Informationen in Leichter Sprache <–
Informationen zum Infektionsgeschehen, auch in Leichter Sprache, finden Sie hier: